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Handwerker-Rechnung prüfen: Darauf müssen Sie achten

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Redaktion SanitärFinden

Handwerker-Rechnung prüfen: Darauf müssen Sie achten

Die Arbeit ist erledigt, das Bad glänzt, der Handwerker ist weg. Dann kommt die Rechnung. Und mit ihr das ungute Gefühl: Stimmt das alles? Sind 12 Stunden für ein kleines Bad normal? Was sind "Kleinmaterial und Verbrauchsstoffe" für 180 Euro?

Diese Unsicherheit ist völlig normal. Die wenigsten von uns können eine Handwerker-Rechnung auf Anhieb einordnen. Aber mit ein paar Grundregeln wird es deutlich einfacher.

Was auf jeder Rechnung stehen muss

Eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG enthält:

  • Vollständiger Name und Adresse des Betriebs
  • Ihre vollständige Adresse als Auftraggeber
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Betriebs
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag
  • Aufschlüsselung nach Arbeitszeit und Material

Die häufigsten Auffälligkeiten

1. Stundenanzahl prüfen

Notieren Sie sich, wann der Handwerker angefangen und aufgehört hat. Ziehen Sie Pausen ab. Wenn auf der Rechnung 8 Stunden stehen, der Handwerker aber um 9 Uhr kam und um 16 Uhr ging (mit 30 Minuten Mittagspause), sind es 6,5 Stunden.

2. Anfahrtskosten

Anfahrtskosten sind legitim. Üblich sind Pauschalen (15–45 EUR) oder Kilometerberechnung (0,50–1,00 EUR pro km). Was nicht okay ist: Anfahrtskosten, die in der Arbeitszeit "versteckt" sind.

3. Material-Aufschläge

Ein Aufschlag von 10–15% auf den Einkaufspreis ist branchenüblich. Aufschläge von 50% oder mehr sind ungewöhnlich. Fragen Sie nach Einkaufsbelegen.

4. Pauschalposten ohne Erklärung

"Kleinmaterial und Verbrauchsstoffe: 180 EUR" — Sie haben das Recht, eine Aufschlüsselung zu verlangen. Kleinmaterial sollte maximal 3–5% der Gesamtrechnung ausmachen.

Wann Sie reklamieren sollten

  • Die Rechnung weicht deutlich vom Angebot ab
  • Leistungen werden berechnet, die nicht erbracht wurden
  • Die Stundenanzahl erscheint unrealistisch hoch
  • Material wird offensichtlich zu teuer berechnet

Wie reklamieren? Immer schriftlich, per E-Mail. Sachlich bleiben, konkret benennen was unklar ist.

Barzahlung: Bitte nicht

Handwerkerleistungen, die bar bezahlt werden, können Sie nicht steuerlich absetzen. Außerdem sind Barzahlungen ohne Rechnung ein Indiz für Schwarzarbeit. Bestehen Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung und bezahlen Sie per Überweisung.

Fazit

Eine Handwerker-Rechnung zu prüfen ist kein Misstrauen — es ist Ihr gutes Recht als Auftraggeber. Nehmen Sie sich die fünf Minuten, gleichen Sie die Rechnung mit dem Angebot ab, und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

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