Inclaras Welt
12. August 2024
die Bezahlung Ihrer geleisteten Arbeiten erfolgt durch die Mieter - über die Betriebskostenabrechnung. Das sollte man Ihrer Telefon - Dame vielleicht einmal erklären, daher unverständlich, nur dem Vermieter Auskünfte zu erteilen, schließlich bewohnt er nicht seine eigenen Objekte - sein Hab und Gut säuft im Ernstfall auch nicht ab. Ihr Verhalten war unnötig unhöflich, nach Erkundigung über Maßnahmen zur Schadensabwendung während der Sprechzeiten.