Silvia Grieshaber
03. November 2025
Leider hatten wir in diesem Jahr einen Gewährleistungsanspruch. Reparatur wurde zeitnah durchgeführt, aber beim Thema Gewährleistung wollte man uns nicht helfen. Emails wurden nicht beantwortet auch die letzte email mit Frist nicht, so dass wir gezwungen waren einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auf dessen Schreiben wurde uns das bereits gezahlte Geld zurückerstattet. Als Handwerksmeister sollte man jedoch wissen, dass man, wenn man auf ein Schreiben mit Fristsetzung nicht reagiert, sich im Verzug befindet und deshalb auch die Anwaltskosten tragen muss. Dies hat die Firma Pfeifer sehr lautstark in einem Telefonat entschieden abgelehnt. Gut, dass wir über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.