Marc Scholl
10. November 2025
Sehr unzuverlässig, leider ist das einschalten rechtlicher Maßnahmen unumgänglich. Im Juni wurde das Unternehmen zur Instandsetzung und Wartung einer Heizungsanlage Beauftragt mit dem Termin, dass die Heizung auf den 1.9.2025 Funktionsfähig sein muss. Bei dem ersten Termin wurde ein Defekt am Brenner festgestellt und dieser zur Reparatur mit genommen. Aber auch noch ein Vermutliches Problem an der Elektronik festgestellt. Am 14.6. erhielten wir eine Information, der Brenner sei repariert. Nach mehreren Kontaktversuchen bezüglich Einbau und Fertigstellung wurden Aussagen nicht eingehalten. Auf eine schriftliche erste Fristsetzung wurde uns am Tag des Fristablauf dann mitgeteilt, dass das Gebläse noch fehlen würde. Dies zeigt eine Unprofessionalität in höchstem Ausmaß, da wieder nur leere Aussagen kamen. Noch nicht einmal die Frage beantwortet wird, wann der Auftrag Abgeschlossen wird bzw. Einbau des Brenner und Gebläse erfolgt, damit ein anderes Unternehmen die Anlage Instand setzt. Lediglich die Antwort „solang noch nicht November oder Dezember ist, erhielten wir.“ Mittlerweile ist der 10.November, sämtliche Komtsktversuche an Herrn Würtele sind erfolgslos. Auf eine 2. Fristsetzung vor Beauftragung eines Anwalt und Einleitung rechtlicher Schritte erfolgte keine Reaktion. Da es sich hier um ein Mietobjekt handelt, sehen wir uns nun gezwungen ggf. auch Schadenersatzforderungen durch Mietkürzung geltend zu machen. Auch „sich kennen“ hat in der Geschäftswelt nichts mit Unzuverlässigkeit zu tun. Leider ist der Rechtliche Weg nun nicht mehr umgänglich, da auf Aussagen von Herrn Würtele kein Verlass ist.