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Rohrreinigung Tomas - der Rohrblitz

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Stuttgart Sonstiges

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3.4
5 Bewertungen
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Enrico Strauch

29. January 2026

Ich habe mit dieser Firma sehr schlechte Erfahrungen gemacht.Ich habe sie beauftragt eine verstopfte Toiletten Leitung zu reinigen und die Verstopfung zu beseitigen.Der Monteur hat dabei unsere Abflussleitung mit einer Fräse beim zweiten Mal reinigen zerstört, das ganze 4 mal gereinigt und die Ablagerungen im Rohr gelassen.Nun haben wir ein Wasserschaden, zerstörte Fliesen, Schimmel und eine total verstopfte Abflussleitung. Diese Firma ist nicht zu empfehlen,vielleicht auch nur der Monteur?

J

Jochen Beck

28. January 2026

Top - schnell erledigt und zu fairen Konditionen. Ich hoffe zwar ihn nicht mehr zu brauchen aber wenn dann auf jeden Fall

A

Ali Raza Sajjad

05. January 2026

Sehr freundlich, hilfsbereit und stets da wenn’s gebraucht wird

S

Sean Beschde

24. December 2025

Ich habe das Unternehmen jetzt schon mehrmals beauftragt und es hat immer alles super funktioniert. Ich kann dieses Unternehmen nur empfehlen!

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Raul Random

12. December 2025

Ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit der Firma Rohrblitz gemacht. Für eine einfache Rohrverstopfung wurde mir ein Termin zwischen 13:00 und 17:00 Uhr zugesagt, die Mitarbeiter kamen jedoch erst um 17:45 Uhr und waren noch vor 18:00 Uhr fertig. Die Arbeiten wurden als sehr einfach und schnell lösbar dargestellt. Wenige Tage später erhielt ich dennoch eine Rechnung über €249. Mehrere Telefonate und eMails, mit der Bitte um ein persönliches Gespräch mit Herrn Tomas, blieben trotz mehrfacher Rückrufzusagen zunächst erfolglos. Erst nachdem ich per eMail darauf hinwies, dass diese Verweigerung eines Gesprächs vor Gericht sicher negativ ausgelegt würde, kam es zu einem Telefonat. In diesem Gespräch wurde Herr Tomas unbegründet laut, unterstellte mir Unwissenheit und behauptete, die Preise seien marktüblich. Ich bat ihn mehrfach, sich zu beruhigen und das Gespräch konstruktiv zu führen. Ich wies ihn außerdem auf die rechtliche Situation hin: – § 307 BGB: unangemessene Benachteiligung, AGB-Recht – BGH, Beschluss vom 01.02.2023 – VII ZR 882/21: Abrechnung nach Stundenlohn nur wie vereinbart – LG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1988 – 12 O 292/87: Unwirksamkeit nicht vereinbarter Aufrundungen – AG Stadthagen, Urteil vom 15.06.2011 – 41 C 414/10 (VII): Unternehmer trägt die Beweislast und darf nur nachweislich Geleistetes abrechnen Herr Tomas beendete das Telefonat abrupt und einseitig und ohne Verabschiedung, während ich noch sprach. Ein derartiges Verhalten empfinde ich als unprofessionell. Wir werden diese Firma nicht wieder beauftragen.

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